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Änderungen im Investmentsteuergesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-59366 Das jüngst verkündete JStG 2010 sieht Änderungen auch für das Investmentsteuerrecht vor. Neben einigen technischen Anpassungen und der Kodifizierung einer bereits bestehenden Verwaltungspraxis bringt das Gesetz auch Neuerungen materieller Art.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der .
Im Wesentlichen handelt es sich im JStG 2010 um folgende Änderungen im Investmentsteuerrecht:
[i]Zwischengewinn und ErtragsausgleichGezahlte Zwischengewinne werden künftig nur noch als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt, wenn das Investmentvermögen einen Ertragsausgleich durchführt. Ein Ertragsausgleich ist auch bei der Ermittlung des Zwischengewinns zu berücksichtigen.
[i]ProgressionsvorbehaltWie bei Direktanlegern wird der Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts auch bei Investmentvermögen auf Erträge aus Drittstaaten beschränkt.
[i]Teileinkünfteverfahren und BeteiligungsprivilegDie Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. Beteiligungsprivilegs bei Investmentanteilen im Betriebsvermögen hängt künftig von der Veröffentlichung des Aktien- und Immobiliengewinns ab.
[i]Inländische ImmobilieneinkünfteKünftig unterliegen Erträge aus Inlandsimmobilien bei ausländischen Anlegern auch bei inländischen Publikums-Investmentvermögen der besc...