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Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG
Anmerkungen zum
[i]BFH, Urteil v. 14. 4. 2010 - XI R 14/09 NWB ZAAAD-52421 Der XI. Senat des NWB ZAAAD-52421 entschieden, dass entgegen Abschn. 17 Abs. 2 Satz 3 UStR (nun Abschn. 2.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE) ein geschäftsführender Komplementär einer KG umsatzsteuerrechtlich unselbständig, d. h. kein Unternehmer sein kann. [i]Jacobs, NWB 48/2010 S. 3873Nachfolgend wird die Argumentation des BFH dargestellt sowie untersucht, welche Folgen für die Praxis das Urteil haben könnte.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB XAAAD-54581 der regelmäßig aktualisierte Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) aufrufbar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
1. Vorgeschichte
[i]Muss Komplementär Umsatzsteuer auf erhaltene Vergütung einbehalten?Eine natürliche Person wurde vom Verwaltungsrat eines Bankhauses in der Rechtsform einer KG zum geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter bestellt. Der Komplementär unterwarf seine hierfür erhaltene Vergütung nicht der Umsatzsteuer. Das Finanzamt folgte dieser Behandlung nicht und setzte mit Bescheid Umsatzsteuer auf die Vergütung fest. Nach erfolglosem Einspruch erhob der Komplementär Klage, der vom Finanzgericht stattgegeben wurde ( ).