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NWB Nr. 3 vom Seite 174

Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG

Bertrand Monfort

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 198Der XI. Senat des NWB ZAAAD-52421 entschieden, dass entgegen Abschn. 17 Abs. 2 Satz 3 UStR (nun Abschn. 2.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE) ein geschäftsführender Komplementär einer KG umsatzsteuerrechtlich unselbständig, d. h. kein Unternehmer sein kann.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Sachverhalt: [i]Geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter ... Eine natürliche Person wurde vom Verwaltungsrat eines Bankhauses in der Rechtsform einer KG zum geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter bestellt. Der Komplementär unterwarf seine hierfür erhaltene Vergütung nicht der Umsatzsteuer. Das Finanzamt folgte dieser Behandlung nicht und setzte mit Bescheid Umsatzsteuer auf die Vergütung fest. Dagegen richtete sich die Klage.

Entscheidung: [i]... kann umsatzsteuerrechtlich unselbständig sein Der XI. Senat des BFH entschied mit Urteil v. - XI R 14/09 NWB ZAAAD-52421, dass ein geschäftsführender Komplementär einer KG umsatzsteuerrechtlich unselbständig, d. h. kein Unternehmer sein kann. Somit widersprach der BFH Abschn. 17 Abs. 2 Satz 3 UStR (nun Abschn. 2.2 Abs. 2 Satz 3 UStAE), wonach bezüglich natürlicher Personen auch „ein gesellschaftsvertraglich vereinbartes Weisungsrecht der Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter nicht zu einer Weisungsgebundenheit i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG führen kann”. [i]Gesamtbild der VerhältnisseNach...

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