Gewerbesteuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co KG
Leitsatz
Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG unterliegt aufgrund der Abfärberegelung
des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch dann der Gewerbesteuer, wenn die das Haftungsrisiko tragende Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung
ausgeschlossen und nicht am Gewinn oder Verlust der KG beteiligt ist.
Die fehlende Geschäftsführungsbefugnis und Gewinnbeteiligung stellt die die Mitunternehmerstellung der Komplementärin nicht
in Frage.
Die Beteiligung eines Gewerbetriebs kraft Rechtsform ist keine wirtschaftlich völlig untergeordnete Randerscheinung der Haupttätigkeit.
Keine andere Beurteilung ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber mit der Änderung der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes
die Rechtsform der GmbH & Co. KG für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften zugelassen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KÖSDI 2011 S. 17307 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2011 S. 339 HAAAD-59332
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.08.2010 - 12 K 2384/08 G
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