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IWB 1/2011 S. 2

Tschechien | Steuervereinfachung durch Kostenpauschalen

[i]www.finance.idnes.cz/In Tschechien werden im Rahmen von Steuervereinfachungen für bestimmte Unternehmenstätigkeiten vor allem im Kleinunternehmerbereich, für Selbständige und Freiberufler Kostenpauschalen angewandt. Dabei sollen zur Ermittlung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage für den Abzug von den Einnahmen auch für 2011 die für 2009 und 2010 festgelegten Kostenpauschalen in folgender Höhe weiter gelten: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft 80 %, handwerkliches Gewerbe 80 %, sonstiges Gewerbe 60 %, sonstige Unternehmenstätigkeiten (dazu gehören Rechtsanwälte, Ärzte, Publizisten, Journalisten, Künstler und Sportler) 60 % sowie für Vermietung 30 %. Eine Kostenpauschale von monatlich 5.000 CZK kann für ein Kfz angewandt werden, das ausschließlich für betriebliche ...

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