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Kein Verstoß der Besteuerung eines nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG im Veranlagungszeitraum 2001
Es ist verfassungsrechtlich und europarechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einen steuerbaren, im Veranlagungszeitraum 2001 noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG lediglich nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG, nicht aber nach § 34 Abs. 3 EStG begünstigt (Anschluss an NWB HAAAB-27657, BFH/NV 2004 S. 1650; Bezug: § 17 Abs. 1, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, § 52 Abs. 4a, Abs. 47 EStG 2001; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 56 EG; Art. 63 AEUV).
Der zwischenzeitlich verstorbene Stpfl. war im Jahr 2001 im Privatvermögen mit mehr als 32 % an einer AG beteiligt und verkaufte diese Beteiligung infolge einer schweren Erkrankung. Da das Wirtschaftsjahr der inländischen AG dem Kalenderjahr entsprach, war das Halbeinkünfteverfahren nach § 52 Abs. 4a und Abs. 47 EStG 2001 i. V. mit § 34 Abs. 1 KStG erst ab dem Veranlagungszeitr...