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Entwurf eines OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes beschlossen: Änderungen im Steuerrecht
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf
eines OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll zum 1. 7.
2011 die Richtlinie 2009/65/EG v.
(OGAW-IV-Richtlinie) umgesetzt werden, die die Richtlinie 85/611/EWG
ablöst. Die geplanten Regelungen betreffen in erster Linie die europaweit
harmonisierten richtlinienkonformen Investmentvermögen (OGAW), sollen aber
zum Teil auch für andere Investmentvermögen gelten.
[i]Aufsichtsrechtliche ÄnderungenDie
Richtlinie bringt in aufsichtsrechtlicher Hinsicht u. a. einen
Europäischen Pass für Verwaltungsgesellschaften mit der
Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verwaltung von
Investmentvermögen in verschiedenen Jurisdiktionen, detaillierte
Regelungen zur grenzüberschreitenden Fondsverschmelzung, die
Möglichkeit, Master-Feeder-Strukturen zu errichten, sowie eine
Verbesserung des Anzeigeverfahrens für den Fondsvertrieb in anderen
Mitgliedstaaten.
[i]Steuerliche
ÄnderungenIn steuerlicher Hinsicht sieht der Entwurf im
Wesentlichen folgende Änderungen vor:
[i]Unbeschränkte/beschränkte SteuerpflichtDie Ansässigkeit von OGAW knüpft nicht mehr an den Sitz der Verwaltungsgesellschaft, sondern daran an, in welchem Staat ein Investmentvermögen zugelassen ist und beaufsichtigt wird. Die Ansässigkeit...