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Die wichtigsten ertragsteuerlichen Änderungen für Unternehmen
Jahressteuergesetz 2010
Der Bundesrat hat am dem Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) in der vom Bundestag am verabschiedeten Fassung zugestimmt. Wider Erwarten ist er der Empfehlung des Finanzausschusses nicht gefolgt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Einige Anregungen des Bundesrates, wie die gesetzliche Regelung zu Entstrickungen und finalen Entnahme, zur Steuerpflicht von Einkommensteuer-Erstattungszinsen und die Umsetzung der Rechtsprechung zum Arbeitszimmerabzug, die der Regierungsentwurf noch nicht enthielt, wurden bereits im Vorfeld vom Bundestag beschlossen. Das JStG 2010 wurde am im BGBl 2010 I S. 1768 verkündet.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in der
I. „Verhinderte” Änderungen
Mit der Billigung des JStG 2010 durch den Bundesrat am sind u. a. folgende Streitpunkte zunächst vom Tisch:
[i]Verlustübernahme bei GmbH-OrganschaftenDie gesetzlichen Formalanforderungen für die Anerkennung von GmbH-Organschaften bleiben unverändert. Die von den Ländern vorgeschlagene Entschärfung zur Verlustübernahme gemäß § 17 KStG wurde nicht aufgenommen. Stattdessen erklärte das Verlustübernahmeklauseln, die Verweise auf § 302 AktG mit auszugsw...