Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug beim Jahreswechsel in der 4/3-Rechnung
Haben Sie auch eine fachliche Frage? [i]bbk-leserfrage@nwb.deBitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.
Frage
Mein Mandant ermittelt seinen Gewinn durch [i]Ist-Versteuerung Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung gemäß § 20 UStG). Er möchte in diesem Jahr noch einen größeren Wareneinkauf zum Preis von 10.000 € zuzüglich 1.900 € [i]Warenbezug 2010, Zahlungen 2011 Umsatzsteuer tätigen, den er aber erst im nächsten Jahr (2011) bezahlen will. Die Eingangsrechnung wird meinem Mandanten noch im Jahr 2010 vorliegen.
Sehe ich es richtig, dass sich der Vorgang wegen des bei § 4 Abs. 3 EStG geltenden Abflussprinzips sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich ausschließlich erst im [i]Auswirkungen erst 2011? nächsten Jahr 2011 auswirkt, weil die Zahlung erst im Jahr 2011 erfolgt?
Antwort
Die Buchung des Geschäftsvorfalls klingt einfacher als sie ist. Denn [i]Happe, Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, BBK 14/2006 S. 757, NWB LAAAB-90020 Einkommen- und Umsatzsteuerrecht (genauer: Vorsteuerabzug) laufen auseinander, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.