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Tücken der Vor- und Nacherbschaft
Besteuerung einer Nacherbschaft bei Zusammentreffen mit Erwerb von Todes wegen
Ordnet ein Erblasser Vor- und Nacherbschaft an, handelt es sich erbschaftsteuerlich um zwei völlig voneinander getrennte Erwerbsvorgänge: Zunächst erwirbt der Vorerbe vom Erblasser das gesamte Vermögen, auch wenn es mit einer Nacherbschaft belastet ist. Bei Eintritt der Nacherbschaft erfolgt der zweite Erwerb, diesmal zwischen Vor- und Nacherben. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Nacherbe zur Berechnung der Erbschaftsteuer hinsichtlich Freibetrag und Steuersatz so gestellt wird, als hätte er vom Erblasser und nicht vom Nacherben erworben. Diese Möglichkeit eröffnet nur ein Wahlrecht hinsichtlich der Berechnung der Steuer, nicht aber dahingehend, festlegen zu dürfen, von welcher Person das Vermögen zugewendet wurde. Vielmehr entschied der BFH, dass es sich immer um einen Erwerb vom Vorerben an den Nacherben handelt, so dass mehrere Zuwendungen des Vorerben an den Nacherben innerhalb von zehn Jahren gem. § 14 ErbStG zusammenzurechnen sind.
Der Fall
Der Erblasser hatte u. a. seine kinderlose Tochter (T) als Vorerbin eingesetzt, Nacherbe war neben anderen ein Enkel des Erblassers und Neffe (N) von T. Am übertrug T im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihr...