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Vorsteuerberichtigung bei Betriebsvorrichtungen
Fütterungs- und Lüftungsanlage eines Schweinestalls als wesentliche Bestandteileeines Gebäudes
Bis einschließlich 1992 führte ein Landwirt die Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen durch. Zwischen 1993 und 1998 wechselte er zur normalen Umsatzbesteuerung, dann ab dem wieder zur Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen. In seinen neuen Schweinestall baute er zum Fütterungs- und Lüftungsanlagen ein, die demontierbar waren. Das Finanzamt nahm für die auf diese Anlagen entfallende Umsatzsteuer eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs anlässlich des Wechsels zur Durchschnittssatzbesteuerung vor. Der Berichtigungszeitraum betrage zehn Jahre, da die beiden Anlagen als Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Gebäudes seien. Der Landwirt hielt sie für bewegliche Sachen, bei denen eine bereits abgelaufene Fünfjahresfrist für die Vorsteuerkorrektur gelte. Der BFH hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt.
Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
Der Vorsteuerabzug berechtigt den Unternehmer, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Abziehbar als Vorsteuer ist auch...