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Gestaltungsgrenzen letztwilliger Verfügungen – Teil 2
Behinderten- und Bedürftigentestament, Bindungswirkung und Pflichtteilsrecht
Die Testierfreiheit als individuelles Selbstbestimmungsrecht stellt das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG dar (vgl. , BVerfGE 1999 S. 341 – 360). Die Praxis zeigt, dass nur wenige Menschen von ihrem Individualrecht (richtig) Gebrauch machen, obwohl unerwünschte Folgen einer gesetzlichen Erbfolge, wie bspw. ein Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft, ein Zugriff des Sozialleistungsträgers auf den Erb- oder Pflichtteil oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Allgemeinen zumindest peripher bekannt sind. Etwa 95 % der testierten letztwilligen Verfügungen sind nicht rechtssicher gestaltet. Der zweite Teil des Beitrags zeigt die Wirksamkeitsrisiken bei typischen Sachverhaltskonstellationen auf. Zugleich wird unter Berücksichtigung der Verhandlungen des 68. Deutschen Juristentags ein Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen gegeben.
IV. Wirksamkeitsrisiken bei typischen Sachverhaltskonstellationen
1. Behinderten- und Bedürftigentestamente
Erblasser, die ein behindertes Kind lebzeitig versorgt haben, haben meist ein besonderes Interesse daran, dem Kind auch nach ihrem Tod wohlverstandene Zuwe...