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EuGH 07.12.2010 Rs. C-144/09, NWB 52/2010 S. 4256

E-Commerce | Gestaltung von Internetseiten inländischer Firmen kann Verbrauchergerichtsstand im Ausland begründen

In einer Grundsatzentscheidung v. (Rs. C-144/09 und Rs. C-585/08) hat der EuGH den Anwendungsbereich eines Verbrauchergerichtstands so weit gefasst, dass auch Firmen, deren Internetseiten und Geschäftsmodell (primär) auf nationale Kunden ausgerichtet ist, Gefahr laufen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Ausland verklagt zu werden. Zwar reicht allein die Abrufbarkeit einer Internetseite zur Begründung eines Verbrauchergerichtsstands noch nicht aus. Ein solcher kann jedoch dann begründet werden, wenn die Internetseite des Unternehmens eine internationale Vorwahl oder eine Wegbeschreibung enthält bzw. eine neutrale Top-Level-Domain verwendet. Auch Hinweise auf bereits getätigte Geschäfte mit ausländischen Verbrauchern, z. B. entsprechende Kundenbewertungen sind geeignet, einen entspr...

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