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Fall Gustav und Gerlinde Grau
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
I. Sachverhalt
Allgemeines
Gustav Grau (geb. ), wohnhaft in Ansbach, Waldstraße 4 (eigenes Einfamilienhaus), war bis zur Scheidung am mit seiner damaligen Frau Gundula Grau verheiratet. Noch im Jahr 2008 zog Gundula Grau zu ihrem neuen Lebensgefährten nach Österreich.
Aus der Ehe sind zwei gemeinsame Kinder hervorgegangen: Tochter Gisela Grau (geb. ) lebt am Wochenende in der Wohnung ihres Vaters. Im Jahr 2010 studiert sie, nachdem sie in den Vorjahren bereits zwei Ausbildungen abgebrochen hatte, Lehramt für Realschulen in Erlangen. Dort bewohnt sie unter der Woche ein Zimmer in einem Studentenwohnheim. Ihren Lebensunterhalt finanziert Gisela Grau wie folgt:
400 € monatlich aus einem sog. Minijob (ohne Vorlage Lohnsteuerkarte) ganzjährig in einem Café in Erlangen;
3 000 € Überschuss aus einer 2005 vom Großvater geerbten, vermieteten Eigentumswohnung (Verkehrswert 2010: 100 000 €) sowie
jeweils 150 € Unterhalt monatlich von Gustav Grau, Gundula Grau sowie der noch lebenden Großmutter Gerda Grau.
An Ausgaben hat Gisela unter anderem, der Höhe nach zutreffend, angegeben:
Kosten für das Zimmer im ...