Auseinanderfallen von Betriebsübernahme und
Grundstückseigentum durch Erbfall und Fortbestand eines
Betriebsgrundstücks als Betriebsvermögen durch wirtschaftliches
Eigentum
Leitsatz
Gibt der Betriebsnachfolger, der das
Betriebsgrundstück zwar nicht geerbt, aber auf ihm den Betrieb
fortgeführt und ein Vermächtnis auf das Betriebsgrundstück hat,
den Gewerbebetrieb auf, so gehört der auf das Grundstück entfallende
Betriebsaufgabegewinn zum steuerpflichtigen Betriebsaufgabegewinn des
Betriebsnachfolgers.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 214 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2011 S. 342 RAAAD-58468