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NWB Nr. 52 vom Seite 4278

Investitionszulage für Energieerzeugungsanlagen

Verwaltungsanweisungen eröffnen neue Möglichkeiten

Andreas Ludolph

[i]BMF, Schreiben v. 8. 7. 2010, BStBl 2010 I S. 600; Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 5. 8. 2010 NWB YAAAD-48575 Das (BStBl 2010 I S. 600) hat die bisherigen einschränkenden Regelungen zur Abgrenzung von nach dem InvZulG 2010 begünstigten Betrieben bei Kapital- und Personengesellschaften aufgehoben. Die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. NWB YAAAD-48575 regelt bundeseinheitlich abgestimmt neu, dass dachintegrierte Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke bewegliche Wirtschaftsgüter darstellen. Beide Verwaltungsanweisungen eröffnen neue [i]Ludolph, Brennpunkt Investitionszulagengesetz 2010, 2010, NWB Verlag Herne, ISBN: 978-3-482-60541-3Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Investitionszulage für Energieerzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betrieben werden. Nachstehend werden die neuen Grundsätze erläutert, nach denen eine Gewährung von Investitionszulage für Energieerzeugungsanlagen möglich ist.

I. Rechtsgrundlage und Fördertatbestände

[i]Rechtsgrundlage: InvZulG 2010Die derzeitige Förderung mit Investitionszulage richtet sich nach dem InvZulG 2010. Die Investitionszulage ist beschränkt auf Investitionen in Betrieben im Fördergebiet (neue Bundesländer und Berlin), die dem verarbeitenden Gewerbe, den produktionsnahen Dienstleistungen oder dem Beherbergungsgewerbe ...

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