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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2298/10 EFG 2011 S. 473 Nr. 5

Gesetze: FGO § 72 Abs. 2 Satz 3; FGO 52a

Wirksamkeit einer elektronisch mit qualifizierter Signatur übersendeten Klagerücknahme

Leitsatz

Es liegt eine wirksame elektronische Klagerücknahme des Verfahrens wegen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag insgesamt auch dann vor, wenn die unterlassene Beschränkung der Klagerücknahme auf das Verfahren wegen des Solidaritätszuschlages auf einem Fehler der Angestellten des Prozessbevollmächtigten beruht und dieser mangels Vorlage der Akten nicht erkennen konnte, dass im Streitfall - anders als in einer Vielzahl ebenfalls vom Prozessbevollmächtigten geführter Verfahren - nicht nur der Solidaritätszuschlag, sondern auch die Einkommensteuerfestsetzung im Streit war.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 473 Nr. 5
NAAAD-58400

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.10.2010 - 2 K 2298/10

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