Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Aknebehandlung durch Kosmetikerin als Subunternehmerin eines Arztes nicht umsatzsteuerfrei
Aus einer nach dem SGB V einem Arzt für dessen Heilbehandlungsleistung (Aknebehandlung) geschuldeten Erstattung einer Krankenkasse ergibt sich nicht, dass der vom Arzt eingeschaltete Subunternehmer (Kosmetiker) über die erforderliche berufliche Befähigung zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme i. S. von § 4 Nr. 14 UStG verfügt (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).
Nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG in der vor 2009 gültigen Fassung sind „die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker” steuerfrei. Die Vorschrift setzte Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG in nationales Recht um und ist nach dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen. Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG befreien die Mitgliedstaaten von der S...