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Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in der Insolvenz anfechtbar
Zahlungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung kann der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren als Rechtshandlung des Arbeitgebers über dessen Vermögen und als bloß mittelbare Zuwendung an die Einzugsstelle anfechten. Die Krankenkasse kann dagegen nicht den neu eingeführten § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV einwenden, wonach die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dessen Vermögen erbracht gilt ( NWB FAAAD-54681).