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Track 26 | Vollverzinsung: Muss der Zinssatz von 6 % an die Marktverhältnisse angepasst werden?
Nach Auffassung des FG Düsseldorf bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Zinshöhe von 6 % p.a. für Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO. Die Richter haben jedoch die Revision zugelassen, so dass jetzt der BFH Gelegenheit hat, seine Rechtsprechung zu überprüfen.
Ein interessantes Verfahren zur Vollverzinsung ist beim Bundesfinanzhof anhängig unter dem Aktenzeichen .
Wie Sie wissen sind Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233a AO zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Nach § 238 AO betragen die Zinsen für jeden vollen Monat ein halbes Prozent. Also 6 % pro Jahr.
Seit vielen Jahren bewegt sich das Zinsniveau für Kapitalanlagen nach unten. Zurzeit lassen sich mit Festgeldanlagen am deutschen Kapitalmarkt selten mehr als 1,5 % Zinsen pro Jahr erzielen. Die Verzinsung von Sparbüchern fällt noch niedriger aus. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass immer wieder gefordert wird, den Zinssatz für Steuernachforderungen von derzeit 6 % pro Jahr zu senken und zu flexibilisieren.
Der Bundesfinanzhof hat ...