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Doppelbesteuerung | Territoriale Geltung des DBA NL
Das Königreich der Niederlande hat mit Verbalnote mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung v. aufhören zu bestehen. Dies hat nach dem keine Konsequenzen für das geltende DBA Niederlande. Gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA Niederlande gilt das Abkommen weiterhin nur für den in Europa belegenen Teil des Königreichs.