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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode.
Das in der GuV durchzuführende Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren ist ablauftechnisch zwar mit den entsprechenden Verfahren der Kostenrechnung vergleichbar, inhaltlich aber nicht identisch. Erstens stimmen die in der GuV verrechneten Werte als Aufwendungen nicht immer mit den Kosten überein. Zweitens wird die GuV jährlich aufgestellt, die kurzfristige Erfolgsrechnung aber monatlich benötigt.
Nach § 275 HGB gilt für Kapitalgesellschaften eine Gliederung in Staffelform, also ohne kontenmäßige Gegenüberstellung, wobei die Gesellschaften wahlweise das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren verwenden können. Die gewählte Darstellungsform ist grundsätzlich beizubehalten. Dies gilt auch für die Postenbezeichnung und -folge, soweit sie bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften frei wählbar sind.
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Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung (§ 275 HGB) | ||||
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) | Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) | |||
1. | Umsatzerlöse | 1. | Umsatzerlöse | |
2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und... |