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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Gewinnschuldverschreibung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

G. (Gewinnobligation, income bond, participation bond) ist eine Industrieobligation (Obligation), bei der neben der Tilgung Zinsansprüche gewährt werden, die ganz oder teilweise gewinn- oder dividendenabhängig sind. Sie bringt „die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung” (§ 221 Abs. 1 AktG).

Hinweis:

Der Gewinnobligationär nimmt am Geschäftsgang der Gesellschaft teil: In Zeiten guter (schlechter) Gewinne liegt der Zinssatz der Gewinnobligation über (unter) dem Kapitalmarktsatz. Die Gewinnbeteiligung des Zeichners kann folgendermaßen geregelt sein:

  1.  Participation bond:

    Zinssatz = Basiszins + dividendenabhängiger Zusatzzins

  2.  Income bond:

    Zinssatz ist in voller Höhe gewinnabhängig

Beispiel:

Reine G. sind in Deutschland selten. Ein Beispiel ist die 5 %ige Wandelanleihe der Bayer AG von 1969. Sie sah eine Festverzinsung von 5 % vor. Dazu kam eine Zusatzverzinsung von 0,25 % für jeden Prozentpunkt Stammaktien-Dividende über 11 % hinaus. Im Geschäftsjahr 1983 entfielen auf die → Stammaktien 14 % Dividende. Somit erhielten die Gewinnobligationäre 5 + 3 · 0,25 = 5,75 %.

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