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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Abgrenzungsrechnung
ist die Methode zur Ermittlung von Leistungen und Kosten auf der Basis der im Zweikreissystem (Industrie-Kontenrahmen) im Rechnungskreis 1 (Finanzbuchhaltung) in den Klassen 5, 6, 7 erfassten Erträge und Aufwendungen. Dazu müssen
(1) betriebliche von neutralen Aufwendungen und Erträgen getrennt werden,
(2) Anderskosten und Andersleistungen neu errechnet werden,
(3) Zusatzkosten und Zusatzleistungen hinzugefügt werden.