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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Ausschuss
Begriff:
A. bezeichnet den Teil der betrieblichen Ausbringungsmenge, der wegen Qualitätsmängeln endgültig nicht mehr oder erst nach Nachbesserungen betrieblich oder marktlich verwertet werden kann.
Hinweis:
Ausschussursachen sind Materialfehler, Konstruktionsfehler, Bearbeitungsfehler, Transportschäden.