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Lexikon - Stand: 14.12.2010
Anlagenkartei
ist die systematische Aufzeichnung der zu einem Betrieb gehörenden Anlagegüter, die unter anderem Angaben enthält über die genaue Bezeichnung des Anlagegegenstandes, die Kontonummer, den Standort, technische Daten, Anschaffungs- und Herstelldaten, Abschreibungen (bilanziell, steuerlich, kalkulatorisch), Instandsetzungen und Änderungen, Versicherungen.