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Abfall
A. ist der Rest von Stoffen, Materialien und Energien, der bei der Erzeugung von Leistungen anfällt und nicht oder nur begrenzt dem Konsum oder der Produktion zugeleitet werden kann. Abfallerstellung ist ein Spezialfall der Kuppelproduktion. Man unterscheidet gasförmige, flüssige und feste A.; ferner unterscheidet man verwertbare und nicht verwertbare A. (Wertstoffe und Restmüll).
(1) Die Verrechnung von Abfallkosten und -erlösen kann unterbleiben, sofern diese quantitativ nicht ins Gewicht fallen. Quantitativ bedeutsame Abfallkosten und -erlöse sind den betrieblichen Leistungen möglichst genau zuzurechnen (Verursacherprinzip, Internalisierung externer Kosten); die Zurechnung kann nach den Verfahren der Kuppelkalkulation erfolgen (Restwertmethode, Verteilungsmethode).
(2) Aus ökologischen Gründen sollte A. so weit wie möglich vermieden werden; dennoch anfallender A. sollte wiederverwertet werden (Recycling).
Die A. der Gaswerke und Kokereien, Ammoniak, Schwefel und Teer, sind an anderer Stelle Rohstoffe; Holzabfälle dienen der Spanplatten- und Zelluloseherstellung, Brauerei- und Zuckerfabr...