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NWB Nr. 51 vom Seite 4150

Änderungen des Einkommensteuergesetzes

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4164Das JStG 2010 enthält u. a. die nachfolgenden Änderungen des EStG.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 51/2010 S. 4164.

  • [i]Neuer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder etc. bis 2.100 €Für ehrenamtliche Vormünder etc. wird eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift eingeführt (§ 3 Nr. 26b EStG). Für Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB gilt künftig ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.100 €, auf den allerdings daneben erzielte Einnahmen i. S. des § 3 Nr. 26 EStG anzurechnen sind.

  • [i]Klarstellung zum TeilabzugsverbotDas Teilabzugsverbot soll auch dann gelten, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (§ 3c Abs. 2 Satz 1 EStG).

  • [i]SteuerentstrickungDer Hauptanwendungsfall des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG wird mittels eines Regelbeispiels erläutert. Danach liegt ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts insbesondere vor, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist.

  • [i]Aufwendungen für ein häusliches ArbeitszimmerAlle Steuerpflichtigen, die nur einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, können ein häusliches Arbeitszimmer oder heimische...

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