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FG Münster 31.08.2010 9 K 3466/09 K,G, BBK 24/2010 S. 1160

Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf Aktien des Anlagevermögens: FG widerspricht BMF

Nach Ansicht des FG Münster ist eine Teilwertabschreibung auf Aktien des Anlagevermögens zulässig, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag

  • entweder um mehr als 20 % unter den Anschaffungskosten der Aktie

  • oder an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 10 % unter den Anschaffungskosten liegt.

Hinweis:

Der BFH hatte in seiner grundlegenden [i]Wann sind Wertminderungen dauerhaft?Entscheidung vom offen gelassen, ob eine Teilwertabschreibung bei Aktien des Anlagevermögens bei jedem Absinken eines Börsenkurses vorzunehmen sei oder ob Wertminderungen innerhalb einer gewissen Bandbreite aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit nur als vorübergehende Wertschwankungen anzusehen seien.

Die Finanzverwaltung hatte auf das BFH-Urteil mit dem

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