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Einkommensteuer | Vermögensverwaltungsgebühren als Werbungskosten
Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr möglich. Diese sind mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € / 1.602 € abgegolten (§ 20 Abs. 9 EStG i. d. F. ab 2009). Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Transaktionskosten der all-in-fee verweist die OFD Münster in der Verfügung v. auf die Rn. 93–96 des (BStBl 2010 I S. 94). Die Ausführungen gelten entsprechend für das Veranlagungsverfahren. Eine Berücksichtigung der abzugsfähigen Aufwendungen ist auch dann möglich, wenn in dem betreffenden Jahr keine Veräußerungsgewinne i. S. des § 20 Abs. 2 EStG erzielt werden. Für Vermögensverwaltungsgebühren, die als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben anzusehen sind, sieht Rn. 323 des BMF-Schreibens eine Billigkeitsregelung vor. Hiernach sind Aufwendungen des Jahre...