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Änderungen des Umsatzsteuerrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-57331 Durch das JStG 2010 ist erneut eine Vielzahl von Vorschriften des UStG geändert worden und zwar im Wesentlichen mit Wirkung vom . Den Schwerpunkt bilden der unmittelbare Vorsteuerausschluss hinsichtlich der (teilweisen) Privatnutzung eines Unternehmensgrundstücks sowie die Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf Lieferungen von Kälte und Wärme, auf Lieferungen von Industrieabfällen, auf Leistungen der Gebäudereinigung sowie auf bestimmte Goldlieferungen. Durch die Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde § 59 Satz 2 UStDV neu gefasst. Die in dem Referentenentwurf des BMF noch vorgesehenen Änderungen der §§ 9 ff. UStDV zu den Beleg- und Buchnachweisen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen sind in der Änderungsverordnung nicht enthalten. Insoweit bleibt es also bei der geltenden Rechtslage.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der NWB 50/2010 S. 4092.
Das
JStG 2010 enthält
insbesondere die nachfolgenden Änderungen des
UStG.
Leistungsort:
[i]Kulturelle u. a. Leistungen B2CDer Leistungsort bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen und anderen Leistungen richtet sich bei B2C-Leistungen ab nach dem Ort, an dem der leistende Unternehmer die Leis...