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Die Erbrechtsreform 2010 in der Gestaltungspraxis
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4115Zum ist mit der Erbrechtsreform 2010 die wohl größte Erbrechtsreform seit dem Inkrafttreten des BGB durchgesetzt worden. Sie stellt einige neue Anforderungen an den Nachfolgeberater und -gestalter. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind teilweise wesentlich erweitert und verbessert worden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wichtigsten Aspekte der Erbrechtsreform
Die wichtigsten Änderungen der Erbrechtsreform für die Gestaltungspraxis sind:
Änderung der §§ 2306, 2305 BGB bei beschwerten pflichtteilsberechtigten Erben,
Einführung der Pro-Rata-Regelung bei der Pflichtteilsergänzung (§ 2325 BGB),
Neuregelung der Pflichtteilsentziehung,
Erweiterung von Stundungsmöglichkeiten des Pflichtteilsanspruchs,
Erweiterung des Zuwendungsverzichts nach § 2352 BGB auch auf Abkömmlinge,
Reform des Verjährungsrechts.
Der beschwerte pflichtteilsberechtigte Erbe
[i]Beschwerungen nicht mehr von Nichtigkeit bedrohtFür den Pflichtteilsberechtigten sollten keine übermäßigen Beschwerungen (§ 2306 BGB) vorgesehen werden, um zu verhindern, dass der Erbe infolgedessen zu seinen Gunsten das Erbe ausschlägt. Die Gefahr der (teilweisen) Unwirksamkeit des Testaments nach § 2306 Abs. 1 BGB a. F. ist hingegen beseitigt worden. Dies gilt insbesondere im Bereich des ...