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Änderungen des Umsatzsteuerrechts
JStG 2010 und Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der Bundestag hat am das JStG 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (BT- Drucks. 17/3449, 17/3549) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines JStG 2010 (BT-Drucks. 17/2249, 17/2823) angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Durch die Art. 4 und 5 des Gesetzes ist erneut eine Vielzahl von Vorschriften des UStG und der UStZustV geändert worden, und zwar im Wesentlichen mit Wirkung vom . Den Schwerpunkt bilden Änderungen des UStG zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, zur Anpassung an EU-Recht (insbesondere § 15 Abs. 1b UStG zum Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke) und zur Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, u. a. bei der Einfuhr (§ 5 UStG) sowie durch Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens für Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, für Leistungen von Gebäudereinigern sowie für Lieferungen bestimmter Goldwaren. Durch die Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen wurde § 59 Satz 2 UStDV neu gefasst. Die in dem Referentenentwurf des BMF noch vorgesehenen Änderungen der §§ 9 ff. UStDV zu den Beleg- und Buchnachweisen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlich...