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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Kundenanzahlung

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. (Anzahlung, Vorauszahlungskredit, Abnehmerkredit) ist ein Kredit des Abnehmers an seinen Lieferanten, der dadurch entsteht, dass der Besteller den Kaufpreis ganz oder teilweise vor Erhalt der Kaufsache zahlt. Diese Form der Kreditgewährung kommt in der Praxis häufig vor, beispielsweise bei folgenden Branchen: Energiewirtschaft, Gießerei, NE-Metallerzeugung, Stahl- und Leichtmetallbau, Maschinenbau, Schiffbau, Elektrotechnik, Baugewerbe.

Problem:

(1) K. sind nicht zinslos, vielmehr wird bei Leistung einer Anzahlung der Zins von vornherein vom Kaufpreis abgezogen, die Anzahlung also diskontiert geleistet.

(2) Finanzmathematisch sind zwei Fälle zu unterscheiden, die (einmalige) Vorauszahlung des gesamten diskontierten Kaufpreises und die Überweisung von Anzahlungsraten, meist während der Produktionszeit der Kaufsache.

Beispiel:

(1) Ein Bauunternehmer soll eine Lkw-Garage zum Festpreis von 600.000 € errichten. Der Festpreis ist nach Abschluss der Bauarbeiten (120 Tage) zu zahlen. Für den Fall der Vorauszahlung bietet der Bauunternehmer einen Vorauszahlungsrabatt von 6 % an; danach wären im Zeitpunkt 0 lediglich 564.000 € zu en...

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