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Kostenstellenausgleichsverfahren
Das K. ist ein unvollständiges, nicht exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die leistende Kostenstelle der empfangenden die der innerbetrieblichen Leistung direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) sowie anteilige Gemeinkosten in Rechnung stellt. Als Regel gilt: Innerbetriebliche Leistungen werden in gleicher Weise kalkuliert wie Absatzleistungen.
Man arbeitet beim K. mit vorläufigen Zuschlagssätzen, denen eine Gemeinkostenschlüsselung zugrunde liegt. Die Schlüsselung bedingt einen Umlagefehler, der tendenziell mit steigender Gemeinkostenhöhe steigt.
Die Fertigungshauptkostenstelle I liefert an die Stelle II Werkzeuge, für die direkt zurechenbare Kosten in Höhe von 4.000 € entstanden sind. Die primären Gemeinkosten der Stellen vor Verrechnung der innerbetrieblichen Leistung betragen in I 100.000 € und in II 150.000 €; in I kalkuliert man mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 200 %.
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Fertigungshaupt- kostenstelle I | Fertigungshaupt- kostenstelle II | |
Σ Primäre Gemeinkosten | 100.000 € | 150.000 € |
Verrechnung der Einzelkosten der innerbetrieblichen Leistung |
K.-D. Däumler/J. Grabe, Kostenrechnung 1, Grundlagen. – K. Serfling, Fälle und Lösungen zur Kostenrechnung. – E. Wenz, Kosten- und Leistungsrechnung.