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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenstellenausgleichsverfahren

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Das K. ist ein unvollständiges, nicht exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die leistende Kostenstelle der empfangenden die der innerbetrieblichen Leistung direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) sowie anteilige Gemeinkosten in Rechnung stellt. Als Regel gilt: Innerbetriebliche Leistungen werden in gleicher Weise kalkuliert wie Absatzleistungen.

Problem:

Man arbeitet beim K. mit vorläufigen Zuschlagssätzen, denen eine Gemeinkostenschlüsselung zugrunde liegt. Die Schlüsselung bedingt einen Umlagefehler, der tendenziell mit steigender Gemeinkostenhöhe steigt.

Beispiel:

Die Fertigungshauptkostenstelle I liefert an die Stelle II Werkzeuge, für die direkt zurechenbare Kosten in Höhe von 4.000 € entstanden sind. Die primären Gemeinkosten der Stellen vor Verrechnung der innerbetrieblichen Leistung betragen in I 100.000 € und in II 150.000 €; in I kalkuliert man mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz von 200 %.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Fertigungshaupt-
kostenstelle I
Fertigungshaupt-
kostenstelle II
Σ Primäre Gemeinkosten
100.000 €
150.000 €
Verrechnung der Einzelkosten
der innerbetrieblichen Leistung

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