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Lexikon - Stand: 07.12.2010

Kostenartenverfahren

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

K. ist ein unvollständiges, nicht exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem die leistende Kostenstelle der empfangenden nur die der innerbetrieblichen Leistung direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) in Rechnung stellt. Die anteiligen Gemeinkosten der leistenden Kostenstelle werden der empfangenden nicht belastet, sie bleiben bei der leistenden Stelle und werden direkt über das Betriebsergebniskonto abgerechnet.

Problem:

(1) Das K. benachteiligt die liefernde und bevorzugt entsprechend die empfangende Kostenstelle, führt also zu einer Verzerrung des Kostenbildes der Kostenstellen und lässt keine zuverlässigen Aussagen über deren Wirtschaftlichkeit zu.

(2) Auch der Vergleich zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug wird verfälscht.

(3) Durch die Beschränkung auf die Erfassung der direkten Kosten ist das K. leicht zu handhaben; akzeptabel ist es jedoch nur dann, wenn eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung nur selten und auch nur in geringem Umfang erforderlich ist. In diesem Fall verzichtet man auf die Einrichtung von Hilfskostenstellen; die innerbetrieblichen Leistu...

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