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Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG verfassungsgemäß
Im Körperschaftsteuerrecht galt zwischen 2001 und 2008 und damit auch im Streitjahr 2005 das sog. Halbeinkünfteverfahren. Danach wurden die auf der Ebene der Körperschaft angefallenen Gewinne mit einem pauschalen Steuersatz und die ausgeschütteten Dividendeneinkünfte beim Gesellschafter sodann zur Hälfte mit dessen individuellem Einkommensteuersatz besteuert. So sollte im Ergebnis durch zwei Halbbelastungen eine volle steuerliche Belastung erreicht werden. Seit 2009 gilt für im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligungen das vergleichbar strukturierte Teileinkünfteverfahren.
Teil des Halbeinkünfte- und mittlerweile des Teileinkünfteverfahrens ist § 8b KStG, der die steuerliche Behandlung der Erträge von Körperschaften aus Beteiligungen an anderen Körperschaften (Bezüge und Verä...