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Neue Verrechnungspreisrichtlinie in Indonesien
Steuerstandort Indonesien
In Indonesien wurde vom Finanzministerium eine neue Verrechnungspreisrichtlinie (PER-43/PJ/2010) veröffentlicht, die zum in Kraft getreten ist. Sie liefert einen allgemeinen Ansatz zur Ermittlung von fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen und stellt zugleich die erste spezifische Handlungsanweisung für die betreffenden Steuerpflichtigen dar. Die wesentlichen Aspekte basieren dabei auf den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien.
I. Umfang der Richtlinie und Anwendung des Arm’s length-Prinzips
[i]Preisgestaltungen für Transaktionen zwischen verbundenen UnternehmenDie Verrechnungspreisrichtlinie PER-43 ist bei Transaktionen zwischen Steuerpflichtigen und dessen verbundenen Unternehmen anzuwenden, da diese Transaktionen unangemessene Auswirkungen auf den steuerpflichtigen Gewinn entfalten können. Hierzu werden beispielhaft verschiedene Transaktionen, wie Verkauf/Kauf von materiellen sowie immateriellen Vermögenswerten und Zahlung von Miete oder Lizenzgebühren für die Bereitstellung oder Nutzung von materiellen und/oder immateriellen Vermögenswerten, aufgezählt.
Unternehmen gelten generell als verbunden, wenn ein Steuerpflichtiger mit mindestens 25 % direkt oder indirekt an einem and...