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Niederlande | Territoriale Geltung des DBA NL
[i]Auflösung der Niederländischen AntillenDas Königreich der Niederlande hat mit Verbalnote mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung vom 10.10.2010 aufhören zu bestehen. Ab diesem Tag bestehe das Königreich aus vier Teilen, nämlich den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Es handele sich um eine Änderung der niederländischen verfassungsrechtlichen Struktur, die keine Konsequenzen für das geltende deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen hat. Gemäß Art. 27 Abs. 1 DBA NL gilt das Abkommen weiterhin nur für den in Europa belegenen Teil des Königreiches.