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Unterhaltsrecht | Steuervorauszahlungen als zu erstattender Nachteil beim begrenzten Realsplitting
Die Verpflichtung zum Ausgleich der dem Unterhaltsberechtigten durch die Inanspruchnahme des begrenzten Realsplittings entstehenden Nachteile ist eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben innerhalb der Unterhaltsrechtsbeziehung. Die Pflicht umfasst sämtliche steuerlichen Nachteile, einschließlich der sich aus dem dann zu versteuernden Einkommen ergebenden Auswirkungen für das Sozial- bzw. Sozialversicherungsrecht. Folglich kann der Unterhaltsberechtigte auch einen Nachteilsausgleich nicht erst mit Festsetzung seiner Jahressteuer, sondern bereits im Hinblick auf seine (quartalsmäßigen) Steuervorauszahlungen verlangen.
Dazu, [i]infoCenter-Beitrag Realsplitting NWB YAAAC-33988 dass die erstattungsfähigen steuerlichen Nachteile auch die Hinzuziehung eines Steuerberaters umfassen können, s. IVb Z...