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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom
Rabatt
Begriff:
R. ist der dem Käufer gewährte Preisnachlass, der z. B. gewährt wird für
sofortige Barzahlung (Barzahlungsrabatt),
Abnahme einer größeren Menge (Mengenrabatt),
langjährige Geschäftsbeziehungen (Treuerabatt).