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Lexikon - Stand: 01.12.2010
Einheitskurs und Kurszusätze
Begriff:
Einheitskurs ist der vom Börsenmakler börsentäglich festgesetzte Kurs für jedes amtlich notierte Wertpapier. Er heißt auch Kassakurs. Die Kurszusätze ergänzen den Einheitskurs des jeweiligen Wertpapiers, so dass die Marktlage besser dargestellt wird und Schlussfolgerungen über die Börsentendenz gezogen werden können (Börsenkursermittlung, Börse und Börsenkurs).
Beispiel:
An der Frankfurter Wertpapierbörse kennt man die folgenden Kurszusätze (vgl. Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse, § 30).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kurszusätze und Hinweise der Frankfurter
Wertpapierbörse | |||
Zusätze (Kurszusätze) | |||
Zu den festgestellten Kursen müssen bei Ziffer 1 bis 5
außer den unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen alle über dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt sein. Inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnten, ergeben die Kurszusätze. | |||
1. | b
oder Kurs ohne Zusatz | = | bezahlt: Alle Aufträge sind
ausgeführt. |
2. | bG | = | bezahlt Geld: Die zum
festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig aus... |