BGH Beschluss v. - IV ZR 132/08

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: OLG Saarbrücken, 5 U 664/07 -63 vom LG Saarbrücken, 14 O 307/06 vom Veröffentlichungen: Amtliche Sammlung: nein

Gründe

Ob der Kläger mit seiner Anhörungsrüge eine "neue und eigen-ständige" Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht (vgl. , NJW 2008, 923 Rn. 5; BVerfG, NJW 2008, 2635, 2636 m. Anm. Zuck; NJW 2007, 3418, 3419; jeweils m.w.N.), erscheint fraglich, kann jedoch dahinstehen.

Die Anhörungsrüge ist jedenfalls unbegründet. Der Senat hat das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der Rügen einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs geprüft und für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiteren Begründung wird abgesehen.

Fundstelle(n):
HAAAD-56740