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Vorbereitung des ersten BilMoG-Jahresabschlusses 2010
Die Erstellung des Jahresabschlusses 2010 [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1110wird mit einem höheren Aufwand als gewöhnlich einhergehen, weil erstmals die Neuregelungen des BilMoG zu berücksichtigen sind. Die folgende Checkliste zeigt die für eine Vorbereitung sinnvollen Beurteilungen und Maßnahmen, um den Abschluss dann effizient erstellen zu können.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Vorjahresabschluss und wesentliche Prämissen
Vor der [i]Feststellung und OffenlegungErstellung des Jahresabschlusses 2010 sollte sichergestellt sein, dass beim Vorjahresabschluss die Feststellung, Ergebnisverwendung sowie die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger abgeschlossen sind. Bei einer verspäteten Offenlegung droht ggf. ein Ordnungsgeldverfahren. In Abhängigkeit von der Größenklasse nach § 267 HGB besteht ggf. die Möglichkeit zu weiteren Gestaltungen, um Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob tatsächlich die Fortführung der Unternehmenstätigkeit unterstellt werden [i] Going-concern darf ( going-concern-Prämisse, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dies betrifft vor allem Krisenunternehmen, die (noch) nicht vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren konnten.