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Kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAD-56214 Die beitragsfreie Familienversicherung begründet für bestimmte Angehörige ein eigenständiges Versicherungsverhältnis in der Kranken- und Pflegeversicherung und stellt für die gesetzlichen Krankenkassen im Wettbewerb mit privaten Krankenversicherung einen wesentlichen Vorteil dar.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in der NWB 48/2010 S. 3900.
Personenkreis, der familienversichert werden kann
In die Familienversicherung sind nur einbezogen:
- [i]Berechtigter PersonenkreisEhegatten (nach deutschem Recht gültige Ehe, §§ 1303 ff. BGB), 
- Lebenspartner/innen (eingetragene Lebenspartnerschaft (§§ 1 ff. LPartG), 
- Kinder des Mitglieds (sowohl leibliche als auch angenommene), 
- Kindern von familienversicherten Kindern, 
- Stiefkinder und Enkel, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden. 
Vorliegen von Schutzbedürftigkeit
[i]Nachrangigkeit der FamilienversicherungGrundsätzlich ist jede eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherung des Angehörigen vorrangig vor einer Familienversicherung. Lediglich die Versicherungspflicht als Student oder Praktikant ist gegenüber der Familienversicherung nachrangig.
[i]Ausschluss bei Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der KrankenversicherungspflichtAngehörige, für die der Gesetzgeber in § 6 SGB V Versicherungsfreiheit vorsieht und die privat krankenversichert sind (z. B. sog. JAE-Übergrenzer), sind nich...