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Dauernde Wertminderung bei Aktien im Anlagevermögen
Das , G NWB FAAAD-55196 die Frage entschieden, wann eine Wertminderung bei Aktien im betrieblichen Anlagevermögen „voraussichtlich dauernd” i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist und zu einer gewinnmindernden Abschreibung berechtigt. Im Streitfall hielt die Klägerin, eine AG, u. a. drei Aktienpostionen im Anlagevermögen. Zum Bilanzstichtag waren die Börsenkurse deutlich unter die ursprünglichen Anschaffungskosten gesunken (zwischen 8 % und 30 %). Die Klägerin sah die Wertminderungen als „voraussichtlich dauernd” an und nahm für die drei betroffenen Aktienpositionen gewinnmindernde Teilwertabschreibungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vor. Das Finanzamt erkannte nach einer Betriebsprüfung die Abschreibungen nicht an. Es berief sich dabei insbesondere auf das (BStBl 2009 I S. 514), nach dem eine Teilwertabschreibung der Aktien im Anlagevermögen voraussetzt, dass der Börsenkurs zum Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist; daran fehle es zum . Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb erfolglos. Der 9. Senat des FG Münster gab der Klage teilweise statt und bejahte eine dauernde Wertminderung insoweit, als ...BStBl 2009 II S. 294