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Lexikon - Stand: 22.11.2010
Vertriebskosten
Begriff:
V. sind alle im Verkaufsbereich anfallenden Kosten, also alle durch absatzpolitische Entscheidungen verursachten Kosten.
Arten:
V. bestehen zum größeren Teil aus Vertriebsgemeinkosten, die sich den Erzeugnissen nicht direkt zurechnen lassen. Zum kleineren Teil sind sie Vertriebseinzelkosten (Sondereinzelkosten des Vertriebs).
Hinweis:
V. dürfen nach § 255 Abs. 2 HGB nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden. § 275 Abs. 3 HGB schreibt bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (UKV) in der Gewinn- und Verlustrechnung den gesonderten Ausweis der V. vor.