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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 27 | Kindergeld: Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten

Kindergeld wird nur an einen einzigen Berechtigten ausgezahlt. Leben die Eltern des Kindes mit dem Kind in einem Haushalt, bestimmen sie, wer von beiden dieser Berechtigte ist. Diese Bestimmung kann von den Eltern wieder geändert werden, und zwar auch rückwirkend. Das entschied das FG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren, das jetzt beim BFH neu anhängig ist.

So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe von „Steuern mobil”. Zum Abschluss möchten wir Sie noch auf ein anhängiges Verfahren zum Kindergeld aufmerksam machen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat zu Gunsten betroffener Eltern entschieden: Das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten kann auch noch rückwirkend ausgeübt werden. Und zwar zum Beginn des Monats, solange das Kindergeld für diesen Monat noch nicht ausgezahlt ist.

Hintergrund ist die Regelung im Einkommensteuergesetz, wonach das Kindergeld nur an einen Berechtigten ausgezahlt wird. Leben die Eltern des Kindes mit dem Kind in einem Haushalt, bestimmen sie, wer von beiden das Kindergeld erhält.

Im Streitfall hatten Eltern der zuständigen Familienkasse am 23. Dezember mitgeteilt, dass ab dem 1. Dezember nicht mehr d...

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