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Lexikon - Stand: 18.11.2010

Nennwert

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

N. (Nennbetrag, Nominalwert, Pari) ist der auf Münzen, Banknoten, Aktien, festverzinslichen Wertpapieren sowie GmbH-Anteilen aufgedruckte Geldbetrag.

Beispiel:

(1) Bei Aktien lautet der N. im Allgemeinen auf 5, 50 oder 100 € oder auf ein Vielfaches von 5 €. Die von der Gesellschaft an die Aktionäre zu zahlende Dividende wird in Prozenten vom N. ausgedrückt.

(2) Bei Anleihen lautet der N. auf 100, 500, 1 000, 5 000 oder 10 000 €. Er stellt die Berechnungsbasis für Zins und Tilgung dar: Der Nominalzinssatz wird stets in Prozenten vom N. ausgedrückt; zu tilgen ist üblicherweise der Nennbetrag.

Problem:

(1) Der N. weicht bei Aktien und Anleihen häufig vom aktuellen Kurswert an der Börse ab.

(2) Für die Errechnung des Effektivzinssatzes ist der N. unwichtig. Hierzu kommt es auf die tatsächlich anfallenden Geldbeträge an, auf die das Instrumentarium der internen Zinsfuß-Methode zur Renditenermittlung anzuwenden ist.

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