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Berufsrecht | Keine wissentliche Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters bei falscher Prognose
Ein Insolvenzverwalter begeht keine wissentliche Pflichtverletzung im Sinne der Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung, wenn er einen von ihm aufgenommenen Massekredit wegen Masseunzulänglichkeit nicht zurückführen kann, weil er den Zahlungseingang aus noch abzuarbeitenden Bauwerkverträgen der Schuldnerin bei Betriebsfortführung falsch eingeschätzt hat. Wissentlich i. S. der AVB-I bedeutet direkten Vorsatz (dolus directus), der Versicherungsnehmer muss also das Bewusstsein gehabt haben, pflichtwidrig zu handeln. Im Streitfall war die Berufshaftpflichtversicherung des Verwalters, einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, daher zur Zahlung verpflichtet, nachdem sie ihm im Haftpflichtverfahren Deckungsschutz zur (nicht erfolgreichen) Abwehr der Klage gewährt hatte.
In der...